Europa der Regionen

Was macht Europa eigentlich aus?

Ein genauer Blick auf die einzelteile Europas

 

Europa im Überblick

Immer mehr Vereinheitlichung und Vorgaben belasten die Individualität der einzelnen Regionen

Europa der Regionen

Lebt nicht Europas Herz, seine Seele und individueller Geist in seinen Regionen?

Regionen, die über Generationen historisch, traditionell, kulturell, sprachlich und wirtschaftlich gewachsen sind, wie z.B. Schlesien, die Kaschubei, das Baskenland, Katalonien, Galicien, Schottland, Wales, Südtirol, Sizilien, die Wallonie, Flandern, die Vojvodina, Gagausien in Moldawien oder die Autonome Halbinsel Krim. Hier ist ein tiefverwurzeltes Heimatgefühl beim Menschen entstanden, welches in Religion, wiederkehrenden Festen, Architektur, Landschaftsgestaltung, Trachten, Volksmusiken und -tänzen,  überhaupt in den Werten und Traditionen seine liebevolle Pflege findet. Anders als z.B. die USA hat Europa durch seine autonomen Gemeinschaften und Regionen ein reiches und vielfältiges kulturelles Erbe.

Dezentrale Staats- und Verwaltungsstrukturen

Aus diesem Mutterboden haben sich, wenn nicht Eingriffe von außen dies verhindert haben, dezentrale Staats- und Verwaltungsstrukturen gebildet, die z.B. in den schweizerischen Kantonen, den österreichischen und deutschen Bundesländern immer noch einen Ausdruck finden. Belgien zum Beispiel, ist von einem Zentralstaat, zu föderalen Strukturen übergegangen. Mit einem eigenen Parlament bauten die rund 75.000 Bewohner der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens erfolgreich ihren Autonomiestatus aus.

Solch ein bodenständiges „Europa der Regionen“, in denen sich ein Mensch in seiner Würde und Identität wiederfinden kann, vertritt auch unsere Initiative. Ausgehend von den Wurzeln müssen wir heute aber auch neue Wege für die Zukunft entwickeln.

Was könnte Schlesien, insbesondere Oberschlesien, auf die Beine helfen?

Das Rad muss ja nicht neu erfunden werden, denn es gibt viele gute Erfahrungen, europaweit. Das Baskenland z.B. hat eine soziale regional bezogene Form des Wirtschaftens gefunden, in dem Betriebe in Eigentum der jetzt weltgrößten Genossenschaft überführt worden sind (http://www.mondragon-corporation.com/language/de-DE/ALE.aspx).

Oder im bayrischen Chiemgau hat sich die am weitesten verbreitete und erfolgreichste Regionalwährung Europas entwickelt: „Der Chiemgauer“ als ergänzendes Zahlungsmittel, um die regionale Wirtschaft und örtliche Kultur zu fördern (www.chiemgauer.info). Dass eine Verwaltung auch mit kultureller Vielfalt  funktionieren kann, zeigt die Vojvodina: Dort gibt es sage und schreibe sechs Amtssprachen. Angesichts dessen fragt man sich natürlich, warum es noch solche Vorbehalte gibt, in Oberschlesien deutsch oder schlesisch als eine zweite Amtssprache einzuführen (http://de.wikipedia.org/wiki/Vojvodina#Amtssprachen).

Dem Letzten ist mittlerweile klar: In der aktuellen Lage tut eine Rückbesinnung auf die ursprünglichen Ideale und auf zukunftsfähige Ideen der Europäischen Union not. Es ist dringend an der Zeit, daran zu denken, wie denn ein menschliches Zusammenleben der Völker möglich ist, ohne ideologisches Mulitkulti und ohne engen Provinzialismus. Sind nicht viele Verirrungen der letzten Jahre dadurch entstanden, dass man nicht zwischen dem Bemühen unterscheiden gelernt hat, für den Bürger Freiheiten zu eröffnen und dem Zwang im Zeichen der „Vernunft“ Handlungsanweisungen von der Zentrale in Brüssel durchzusetzen.

Letzt Genanntes führte zur Über- und Doppelregulierung, bis hin zu Vorgängen, die schönfärberisch als „Harmonisierung“ bezeichnet werden. Als ob Richtlinien als Zwangsmaßnahme aus Brüssel oder Straßburg irgendwo Harmonie entstehen lassen könnten. Man könnte auch von Regulierungs – Diktatur sprechen.

 

Mit Selbstbestimmung zum Ziel

Es ist eine Illusion zu meinen, dass man mit immer mehr Abkommen, Weisungen, Auflagen, Verordnungen etc., die zudem noch  zig-Milliarden Euro kosten, den Bürger vor allem Schaden bewahren könnte, statt ihm Geld und Selbstorganisation weitgehendst zu belassen. Wegen eines nicht zu bremsenden Vereinheitlichungswahns mussten z.B. innerhalb weniger Jahre im Freistaat Bayern aufgrund einer EU-Auflage die Uniformen der freiwilligen Feuerwehren mehrfach erneuert werden.

Was bezüglich eines solchen Beispiels nur ärgerlich ist, wird beim Menschen gefährlich. Mit der Standardisierung der europäischen Hochschulbildung durch den Bologna-Prozess und der Umsetzung mit Master- und Bachelorabschlüssen, geht dem europäischen Geist die bereichernde Vielfalt  verloren. Jetzt muss im Zeichen scheinbarer Effektivität in einer kürzeren Zeit mehr Inhalt gepaukt werden, Lehre und Forschung  kommen zu kurz. Für kritisches und kreatives Denken und Handeln bleibt keine Zeit mehr.

Oder man bedenke die Folgen des Entsendegesetz für Arbeitnehmer: Das Recht eines anderen Landes wird auf diese Weise importiert. Nun gelten in Deutschland  26 zusätzlich Rechtsordnungen! Was war das Motiv es so einzurichten? Warum hat man es nicht einfach umgekehrt geregelt, dass die Rechtsregelung des Landes gilt in dem man arbeitet?

Solche Beschlüsse der Brüssler Gremien werden über die Köpfe der Bevölkerung von den nationalen Parlamenten nur noch abgenickt. Und durch den Lissaboner Vertrag wurden die demokratischen Rechte der Bürger weiter beschnitten. Dass die Finanzhoheit der Staaten mit dem kommenden ESM-Vertrag ihren Todesstoß erhält, mag sich darin ausdrücken, dass er schon jetzt von Fachleuten als das 2. Ermächtigungsgesetz bezeichnet wird.

Nicht alles, was gut gemeint war, ist wegen mangelnder Erkenntnis der gesellschaftlichen und menschlichen Realitäten auch gut gedacht und zielführend.

 

Es gibt dennoch auch einige positive Beispiele: Die  Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und die Personenfreizügigkeit gehört bereits seit 1957 zu den Grundrechten, sie sind von elementarer Bedeutung für Europa. Damit war der erste Schritt zur Aufhebung wirtschaftlicher Grenzen  gelegt.

1992 erließ die EU zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Lebensmitteln ein einheitliches Warenzeichen.

Bei der letzten größeren EU-Erweiterung haben sich die Staaten Mitteleuropas, unter anderem Polen und Tschechien, in die Europäische Gemeinschaft integriert, wodurch der Schengen-Raum größer wurde und das Reisen ohne Grenzkontrollen auch in diese Länder möglich wurde. Auch die mögliche Geltendmachung von Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Europäischen Ausland für Kuren, z.B. in Marienbad, Karlsbad, Franzensbad (Tschechien) oder Bad Flinsberg, Bad Warmbrunn und Bad Landeck (Niederschlesien in Polen) sind doch unabweisbare Vorteile für die Bürger.

Nicht zu vergessen, die endlich grenzüberschreitend einheitlichen und gesenkten Handypreise für Telefonate und für das mobile Surfen im Internet. Und zu guter Letzt freut sich der Kunde über den Wegfall von Gebühren bei internationalen Geldüberweisungen im Euroraum.

Aus all dem lässt sich unschwer ersehen, dass es genug zu tun gibt. Letztlich kommt es auf jeden Einzelnen an. Wie beurteilen Sie selbst Schlesien in Europa und seine Zukunft?

 

Das Europa mündiger Bürger.

 

Die NGO „International Commission of European Citizens“ (ICEC) stellt eine koordinierte Bürgerallianz auf europäischer Ebene dar, um den Willen von Millionen Europäern zum Ausdruck zu bringen, die sich entschieden für Grundprinzipien wie Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Frieden in Europa einsetzen. Die Ausübung des universellen (kulturellen und regionalen) Selbstbestimmungsrechts ist für sie ein grundlegender Grundstein für die Gewährleistung solcher Werte. 

Die Kommission setzt sich aus Mitgliedern gesellschaftlicher Organisationen,  zusammen. Die „Initiative der kulturellen Autonomie Schlesiens e.V. “ ist Teil des Netzwerks mündiger europäischer Bürger. Die ICEC-Mitgliedschaft ist aufgrund ihrer Graswurzelbewegung nicht auf einen bestimmten Bereich beschränkt und steht der breiten Öffentlichkeit ausdrücklich offen. Soziale Bewegungen aus Schottland, Katalonien, Flandern, Baskenland, Venetien und Südtirol nutzen zusammen mit Vertretern aus anderen europäischen Nationen, das Forum um über Demokratie, Freiheit, Gleichheit, Menschenrechte und Menschenwürde – universelle Werte – zu diskutieren. 

Dies geschieht in Anerkennung der einzigartigen kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Europäischen Union und in Anerkennung der Maxime der EU „In Vielfalt geeint“! Der Status und die Zukunft von Regionen und Nationen ohne eigenen Staat in ihrer Entstehung, ihre Sprache, kulturelle Identität, sozioökonomischen Präferenzen und Selbstorganisation wird nicht in Zweifel gezogen.  

„Eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas“ – unter diesem Motto konnten sich Bürger aus mindestens sieben europäischen Ländern eintragen und direkten Einfluss auf die Gesetzgebung der Europäischen Union nehmen. Das Ziel wurde erreicht. Unter dem Dach der FUEN (Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen) unterschrieben 1,2 Million mündige Bürger Europas für sieben Gesetzesvorschläge. Europäische Minderheiten, darunter auch die Deutsche Volksgruppe in Polen, sind jedoch „allein“ gelassen worden. Die Kommission der Europäischen Union wies alle Punkte ab.     

Wie demokratisch ein Staat ist, erkennt man, wie er mit seinen Minderheiten umgeht. Ähnlich ist es auch bezüglich der Europäischen Union. Das Demokratiedefizit ist hier erheblich. Die Europäische Union stößt mit dem selbst erhobenen Anspruch und Rechtsakt an Grenzen! Minderheitenrechte sind Menschenrechte, beide werden der Willkür und Heuchelei der Europäischen Union geopfert. Zu sagen, dass es eine nationale Angelegenheit ist, macht die Europäische Union obsolet, gerade bei einem solch breiten Bündnis wie der FUEN. 

Die Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack hätte generell  Sinn gemacht und in Polen erste Anwendung finden können. Warschau interpretiert eine Asymmetrie wo keine ist. Angeblich werden Schüler polnischer Abstammung in Deutschland diskriminiert. Die polnische Regierung vergisst dabei, Schulbildung fällt in Hoheit der Bundesländer, in Polen hingegen zentralstaatlich organisiert. Genauso ist der polnischen Regierung die Erinnerung abhanden gekommen, dass die Deutschen seit 1990 als Minderheit anerkannt sind. Polen als nationale Minderheit haben seit 1940 ihren Status verloren. Der Streit eskalierte. Im Schuljahr 2022/23 hat die polnische Regierung zum Erlernen der deutschen Sprache „Deutsch als Minderheitensprache“ den Unterricht von drei auf eine Stunde gestutzt und das Budget hierfür auf fast 40 Mio. polnischen Złoty gekürzt. Von einem Dutzend Minderheiten wird nur eine einzige Minderheit diskriminiert: die Deutsche.    

Nicht nur Minderheitenrechte kommen auf europäischer Ebene viel zu kurz, sondern auch die Kultur. Unter Ursula von der Leyen wurde der Kommissar für Bildung und Kultur abgeschafft. Es ist zu hoffen, dass die Zukunft für Minderheiten und Kultur lebendiger sein wird und wieder eine Stimme bekommt.      

Die Europäische Freie Allianz ist ein Sammelbecken von Parteien, welches Regionen oder Minderheiten repräsentiert – wie z. B. in der Lausitz die Sorben und Wenden oder Nationen ohne eigenen Staat wie den Katalanen oder Schotten. Kaszëbë (Kaschuben) und Ślōnzŏki (Oberschlesier) in Polen gehören der EFA-Familie ebenfalls an: ihnen fehlt jedoch ein rechtlicher Minderheitenstatus. Oberschlesier werden durch die Schlesische Autonomiebewegung (Ruch Autonomii Śląska – RAŚ) vertreten. 

 

Deutschland als eine Nation besteht aus Bundesländern, also „Regionen“. Regionalismus innerhalb der Bundesländer ist im Freistaat Bayern mit der Bayernpartei und der Partei für Franken am deutlichsten. Oder Niedersachsen, dieses Bundesland ist das einzige mit Niederdeutsch (Plattdeutsch) als anerkannte Regionalsprache.  

 

Das Europa der Regionen wird im Parlament der Europäischen Union durch die European Free Alliance (EFA) vertreten. Auf Grundlage einer größtmöglichen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, soweit dies möglich und sinnvoll ist, hat die EFA ihre Grundsätze formuliert: 

  • Gewaltlosigkeit beim Verfolgen politischer Ziele. 
  • Verteidigung der Menschen- und Völkerrechte. 
  • Direkter Zugang der historischen Nationen und Regionen zum Europäischen Gerichtshof. 
  • Verteidigung und des Schutzes der sprachlichen und kulturellen Unterschiede in der Europäischen Union.    

Europa ist mehr als nur 27 Nationalstaaten oder ein künstliches Gebilde der „Vereinigten Staaten von Europa“. Europa lebt durch 100 Regionen, Minderheiten und Identitäten. Es ist ein Europa der 100 Fahnen und 100 Sprachen. Dezentralisierung und Regionalisierung sorgt für „Erneuerung“ (Integration) Europas. 

Mit freundlicher Genehmigung der Europäische Freie Allianz (EFA) und der Schlesischen Autonomiebewegung (Ruch Autonomii Śląska, kurz RAŚ).

Was macht Europa eigentlich aus?

Europa zwischen Vereinheitlichungswahn und Vielfalt

Es ist eine Illusion zu meinen, dass man mit immer mehr Abkommen, Weisungen, Auflagen, Verordnungen etc., die zudem noch  zig-Milliarden Euro kosten, den Bürger vor allem Schaden bewahren könnte, statt ihm Geld und Selbstorganisation weitgehendst zu belassen. Wegen eines nicht zu bremsenden Vereinheitlichungswahns mussten z.B. innerhalb weniger Jahre im Freistaat Bayern aufgrund einer EU-Auflage die Uniformen der freiwilligen Feuerwehren mehrfach erneuert werden.

Was bezüglich eines solchen Beispiels nur ärgerlich ist, wird beim Menschen gefährlich. Mit der Standardisierung der europäischen Hochschulbildung durch den Bologna-Prozess und der Umsetzung mit Master- und Bachelorabschlüssen, geht dem europäischen Geist die bereichernde Vielfalt  verloren. Jetzt muss im Zeichen scheinbarer Effektivität in einer kürzeren Zeit mehr Inhalt gepaukt werden, Lehre und Forschung  kommen zu kurz. Für kritisches und kreatives Denken und Handeln bleibt keine Zeit mehr.

Oder man bedenke die Folgen des Entsendegesetz für Arbeitnehmer: Das Recht eines anderen Landes wird auf diese Weise importiert. Nun gelten in Deutschland  26 zusätzlich Rechtsordnungen! Was war das Motiv es so einzurichten? Warum hat man es nicht einfach umgekehrt geregelt, dass die Rechtsregelung des Landes gilt in dem man arbeitet?

Solche Beschlüsse der Brüssler Gremien werden über die Köpfe der Bevölkerung von den nationalen Parlamenten nur noch abgenickt. Und durch den Lissaboner Vertrag wurden die demokratischen Rechte der Bürger weiter beschnitten. Dass die Finanzhoheit der Staaten mit dem kommenden ESM-Vertrag ihren Todesstoß erhält, mag sich darin ausdrücken, dass er schon jetzt von Fachleuten als das 2. Ermächtigungsgesetz bezeichnet wird.

Nicht alles, was gut gemeint war, ist wegen mangelnder Erkenntnis der gesellschaftlichen und menschlichen Realitäten auch gut gedacht und zielführend.

 

Es gibt dennoch auch einige positive Beispiele: Die  Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und die Personenfreizügigkeit gehört bereits seit 1957 zu den Grundrechten, sie sind von elementarer Bedeutung für Europa. Damit war der erste Schritt zur Aufhebung wirtschaftlicher Grenzen  gelegt.

1992 erließ die EU zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen bei Lebensmitteln ein einheitliches Warenzeichen.

Bei der letzten größeren EU-Erweiterung haben sich die Staaten Mitteleuropas, unter anderem Polen und Tschechien, in die Europäische Gemeinschaft integriert, wodurch der Schengen-Raum größer wurde und das Reisen ohne Grenzkontrollen auch in diese Länder möglich wurde. Auch die mögliche Geltendmachung von Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Europäischen Ausland für Kuren, z.B. in Marienbad, Karlsbad, Franzensbad (Tschechien) oder Bad Flinsberg, Bad Warmbrunn und Bad Landeck (Niederschlesien in Polen) sind doch unabweisbare Vorteile für die Bürger.

Nicht zu vergessen, die endlich grenzüberschreitend einheitlichen und gesenkten Handypreise für Telefonate und für das mobile Surfen im Internet. Und zu guter Letzt freut sich der Kunde über den Wegfall von Gebühren bei internationalen Geldüberweisungen im Euroraum.

Aus all dem lässt sich unschwer ersehen, dass es genug zu tun gibt. Letztlich kommt es auf jeden Einzelnen an. Wie beurteilen Sie selbst Schlesien in Europa und seine Zukunft?

Sie sind dennoch nur e  i  n  e, und zwar eine bloß ergänzende, Ausdrucksform gegenüber einer alten gewachsenen europäischen Regionalität. Im Unterschied zu den von Brüssel verordneten Euroregionen (EuRegio), wie sie auch genannt werden, prägte daher die Europäische Freie Allianz den Begriff vom „Europa der Regionen“. Dieses „Europa der hundert Fahnen“ symbolisiert kleine Nationen, Volksgruppen und historische Regionen wie z.B. Franken, Bayern, Südtirol, Sizilien, Katalanen, Basken, Galicier, Flamen, Wallonen, Schottland, Cornwall, Wales, Vojvodina, Sorben, Kaschuben und eben auch Oberschlesien, in denen ihre jeweils individuelle Identität natürlich eine wichtige Rolle spielt. Damit soll ein bürgernahes und demokratisches Europa gelebt   werden können.

Weitere Europaregionen sollten dennoch folgen, wie z. B. zwischen dem französischen Teil des Baskenlandes und Kataloniens und dem baskischen bzw. katalanischen  Kernland oder besonders zwischen einzelnen Regionen der Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien. Solch ein Schritt könnte mehr Stabilität auf den Balkan bringen und die Menschen durch den Europagedanken eines friedvollen, toleranten und kulturell vielfältigen Europas näher zueinander finden lassen. Eine europäische Republik von souveränen Staaten ohne das eine Bevormundung und zentralistische Anwandlungen aus Brüssel ausgeht. Schon das Heilige Römische Reich, ab dem 10. Jahrhundert bis 1806 wies einen solchen Charakter auf. Die seit Jahrhunderten gewachsenen Regionen und die Vielfalt an Nationen und Volksgruppen bilden dabei Heimat und das Herzstück Europas.

Europaregionen

Brücken über Grenzen hinweg

Bereits im Jahre 1958 richtete der Europarat die über Staatsgrenzen reichende Basisregion www.euregio.de ein. Es folgten in den nächsten Jahrzehnten nach dem gleichen Muster organisiert weitere Europaregionen, wie z.B. Silesia oder die Großregion Saar-Lor-Lux. Neben einer praktischen Zusammenarbeit, die sich in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Bildung, Umwelt, Landwirtschaft, Grenzverkehr, sowie kommunaler Zusammenarbeit ausdrückt, spielt natürlich die kulturelle Verbundenheit der Menschen einer Region die wesentliche Rolle. Trotz der erst jungen Geschichte dieser grenzübergreifenden Europaregionen ist der ihnen eigene Zukunftscharakter absehbar.

Sie sind dennoch nur e  i  n  e, und zwar eine bloß ergänzende, Ausdrucksform gegenüber einer alten gewachsenen europäischen Regionalität. Im Unterschied zu den von Brüssel verordneten Euroregionen (EuRegio), wie sie auch genannt werden, prägte daher die Europäische Freie Allianz den Begriff vom „Europa der Regionen“. Dieses „Europa der hundert Fahnen“ symbolisiert kleine Nationen, Volksgruppen und historische Regionen wie z.B. Franken, Bayern, Südtirol, Sizilien, Katalanen, Basken, Galicier, Flamen, Wallonen, Schottland, Cornwall, Wales, Vojvodina, Sorben, Kaschuben und eben auch Oberschlesien, in denen ihre jeweils individuelle Identität natürlich eine wichtige Rolle spielt. Damit soll ein bürgernahes und demokratisches Europa gelebt   werden können.

Weitere Europaregionen sollten dennoch folgen, wie z. B. zwischen dem französischen Teil des Baskenlandes und Kataloniens und dem baskischen bzw. katalanischen  Kernland oder besonders zwischen einzelnen Regionen der Nachfolgestaaten des früheren Jugoslawien. Solch ein Schritt könnte mehr Stabilität auf den Balkan bringen und die Menschen durch den Europagedanken eines friedvollen, toleranten und kulturell vielfältigen Europas näher zueinander finden lassen. Eine europäische Republik von souveränen Staaten ohne das eine Bevormundung und zentralistische Anwandlungen aus Brüssel ausgeht. Schon das Heilige Römische Reich, ab dem 10. Jahrhundert bis 1806 wies einen solchen Charakter auf. Die seit Jahrhunderten gewachsenen Regionen und die Vielfalt an Nationen und Volksgruppen bilden dabei Heimat und das Herzstück Europas.

Zentralstaat Polen

Bis heute ist Polen ein von Warschau zentral geführter Staat. Lediglich in der Zwischenkriegszeit und auch nur für Ostpolen sah Marschall Józef Piłsudski ein föderales Konzept vor. In Polen gibt es keine föderalen Traditionen, deswegen kann  man nur von Regionen sprechen.

Die Woiwodschaften sind Verwaltungs- bzw. Regierungsbezirke und entsprechen der internen Gliederung  Bayerns. 1999 hat Polen diese administrativ neu geordnet, aus 49 sind nun 16 Bezirke geworden. Aber wie ist man dabei vorgegangen? In die Woiwodschaft Lebus etwa wurde Grünberg hineingezwängt und der Woiwodschaft Schlesien hat man ca. 50 % altpolnischen Gebietes (u. a. Stadt und Landkreis Tschenstochau, die Städte Sosnowitz, Jaworzno, Biala und der Landkreis Żywiecki) zugeordnet. Daran sieht man, wie von politischer Seite aus historisch gewachsene Verhältnisse verwischt werden, vielleicht um einer regionalen Identität entgegen zu wirken. Es hat sich durch die Reform der Regierungsbezirke an der zentralistischen Struktur nichts geändert.

 

Die Bewegung für die  Autonomie Schlesiens, Ruch Autonomii Śląska (RAŚ) strebt in den bestehenden Staatsgrenzen für das historische Oberschlesien, einer eigene Verfassung, an. Dies würde der kulturellen Sonderstellung, die Oberschlesien innerhalb Polens einnimmt, Rechnung tragen. Man könnte solch einen historischen Schritt auch als Wiedergutmachung für die vom Völkerbund 1922 widerrechtlich beschlossene Teilung Oberschlesiens verstehen, am 20. März 1921 eine Volksabstimmung zu Gunsten des Deutschen Reiches voraus gegangen war. Doch obwohl 59,6 % der Oberschlesier pro deutsch votierten, die Wahlbeteiligung betrug 98%, wurde es Polen einverleibt, was zum dritten und blutigsten, der so genannten „Schlesischen“ Aufstände 1919-1921 mit bürgerkriegsähnlichen Kämpfe führte. Das abgetrennte Ost-Oberschlesien bekam dann immerhin den Status einer Autonomen Woiwodschaft mit eigener Verfassung und war somit die einzige selbstverwaltete Region der zweiten polnischen Republik. Bereits vor diesen tragischen Ereignissen  forderte am 9. Dezenber 1918 in Kandrzin, die katholische Zentrumspartei die Gründung eines eigenständigen schlesischen Staates, inerhalb des Deutschen Reichs.

 

Der Status der bedingten Autonomie für bestimmte Regionen im Sinne der Subsidiarität, ist die Form des Föderalismus in einem Zentralstaat. Separatismus wird dagegen von der RAŚ kategorisch abgelehnt. Deswegen finden sich selbstverständlich auch polnische Unterstützer der RAŚ selbst in Breslau. In Masuren und in Podlachien haben sich seit 2011 übrigens ähnliche Autonomiebewegung gebildet, wie es in Oberschlesien  schon seit 1990 gibt.

 

Mit großer Verwunderung nahm die polnische Regierung das Ergebnis der Volkszählung aus dem Jahr 2011 zu Kenntnis. Von 817 000 sich bekennenden patriotischen Schlesiern ging ein starkes Signal regionalen Selbstbewusstseins durchs Land. Nun steht offiziell fest, dass die Schlesier die größte Minderheit in Polen darstellen.

Eine weiterreichende Forderung der RAŚ zielt auf die komplette Dezentralisierung Polens ab, um so föderale Strukturen in ganz Polen zu schaffen.

 

Denn der Zentralismus verhindert wichtige und notwendige Reformen, die weiterhin von Warschau blockiert werden. Ein natürlicher Wettbewerb unter den  Regionen würde diese stärken und eine an den Interessen der Bevölkerung orientierte Verwaltung ermöglichen. Die Solidarität zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Regionen könnte trotzdem organisiert werden, wie die Praxis in der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäische Union zeigen.

 

Tschechiens Bekenntnis zu Schlesien

Die heutige Republik Tschechien umfasst die historischen Gebiete Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien. Friedlich und dank eines Volksentscheides einvernehmlich erfolgte am     1. Januar 1993 die Trennung von der Slowakei. Erst seit diesem Zeitpunkt bekennt sich Tschechien im Staatswappen, unter anderem durch den schlesischen Adler, zu Schlesien. Die lange und freiwillige Zugehörigkeit von Schlesien zum Königreich Böhmen wird damit deutlich sichtbar.

In den Anfangsjahrhunderten 900 – 1137 wechselte wegen Streitigkeiten und kriegerischer Auseinandersetzungen die Herrschaft über Schlesien relativ oft zwischen Böhmen und Polen. Von 1137 – 1335 folgte die Herrschaft der schlesischen Piasten. In dieser Zeit gab es auch eine polnische Phase, die allerdings gemessen an der langen schlesischen Geschichte doch recht kurz dauerte. Die frühe Verbindung mit Böhmen führte hingegen zu Gründung von Breslau, die tatsächlich von der böhmischen Krone ausging.

Durch die Verträge von Visegrád, Trenschin 1335 und Namslau 1348 wurde schließlich der ewige Verzicht Polens auf Schlesien besiegelt, der über 600 Jahre bis 1945 Bestand hatte. Ab dem Jahr 1348 genoss Schlesien dann als Teilstaat Böhmens bereits politische Autonomie, was das harmonische Zusammenwirken erklärt. Seit diesem Zeitpunkt war Schlesien mittelbar ein Teil des Heiligen Römischen Reiches. Im Jahr 1526 fiel dann die Herrschaft über Böhmen und somit auch über Schlesien an das Haus Habsburg. Der Einfluss Österreichs auf Schlesien endete durch die drei Schlesischen Kriege 1740 – 1763, aus denen das Königreich Preußen als Sieger hervorging.

Die beständig wiederholte Behauptung Polens, Schlesien wäre 1945 in die polnische Familie zurückgekehrt, rechtfertigt Polen damit, dass die polnischen Piasten die ersten Herrscher des Oder-Landes um das Jahr 1000 waren. Gegen die offizielle Propaganda Polens setzt sich seit 1989 bei der polnischen Bevölkerung glücklicherweise ein mentaler Wandel ein.

Aus Süd-Oberschlesien bzw. Sudetenschlesien sind die Länderregionen Olomoucký kraj/Olmütz (in dem der Bezirk Freiwaldau (Jesenik) einzig schlesisch ist) und Moravskoslezský kray/Mährisch-Schlesien (welches das hist. Hultschiner Ländchen umfasst und teilidentisch mit dem hist. Teschener Schlesien ist) künstlich entstanden. 

Trotz des historischen Bekenntnisses hat Tschechien bei der letzten großen Gebietskörperschaftsreform 2000 die historischen Länder zu deren Ungunsten aufgelöst. Was der Grund war lässt sich nur vermuten.  Wollte man einer Separierung der Mährer vorbeugen? Hat man aus solchen möglichen Ängsten heraus Regionalität und Identität verhindern wollen? Möglicherweise, schließlich haben sich bei der Volkszählung 1991, 1,3 Mio. Menschen der mährischen und 44 000 der schlesischen Nationalität zugehörig erklärt, diese ja eigentlich nicht existiert.                                                                                                                                                                                          Der Pflege und Weiterentwicklung von europäisch gewachsenen Regionen ist man auf jeden Fall auf diese Weise zuvor gekommen und hat diese verhindert.

 

Niederschlesien im Freistaat Sachsen

Nicht erst seit 1989/90 hat die Bundesrepublik Deutschland zu seinem östlichen Nachbarn, der Republik Polen, ein enges Verhältnis. Schließlich liegen die früheren ostdeutschen Provinzen östlich der Oder-Neiße Grenze Niederschlesien, Ostbrandenburg/Neumark und Pommern im heutigen Westpolen. Umgekehrt ragt keilartig Niederschlesien, dessen größerer Teil ja in Polen liegt, nach Sachsen hinein.

Recht mühsam und gegen manche Widerstände, aber mit Unterstützung unter anderem der CDU, ist 1994 der Landkreis Niederschlesische Oberlausitz geschaffen worden. Doch leider ist es der gleichen CDU zu verdanken, dass dieser Landkreis in bester SED Manier mit der Gebietsreform 2008 wieder verschwand.

Unter Berücksichtigung der jüngeren Geschichte wäre nach Ansicht mancher Fachleute eine Zusammenlegung der ehemaligen kreisfreien Städte Hoyerswerda und Görlitz mit dem Niederschlesischen – Oberlausitzkreis logischer gewesen, als der Zusammenschluss mit Bautzen. Dabei hätte der Landkreisname Niederschlesischer Oberlausitzkreis erhalten bleiben können. Auch wäre ein Direktionsbezirk (in Bayern Regierungsbezirk genannt) als nächst höhere Verwaltungsebene zusammengesetzt aus dem Gebiet um Hoyerswerda, der Stadt Görlitz mit dem Landkreis Niederschlesische Oberlausitz sinnvoller gewesen. Neben der historischen Besonderheit hätten weitere kulturelle Gründe für einen solchen Zusammenschluss gesprochen. In Zukunft steht jetzt zu befürchten, dass die ehemals kreisfreie Stadt Hoyerswerda weiter in die Bedeutungslosigkeit absinkt und entsprechend ein weiterer wirtschaftlicher Niedergang unvermeidlich ist. Dabei wäre es attraktiv gewesen, wenn in der Europaregion Neisse – Nisa – Nysa auch auf deutscher Seite als bindendes Glied der Name Schlesien geblieben wäre. Östlich der Lausitzer Neiße liegt schließlich das Gebiet Oberlausitz bis zum Fluss Queis. Das Verbindende liegt im Namen „Niederschlesische Oberlausitz“. So hätte man der Region einerseits ein ganzes Stück Identität erhalten und andererseits grenzüberschreitend gemeinsam diesen Lebensraum touristisch besser bewerben können.

Nach einer Reform der polizeilichen Verwaltungsstrukturen in Sachsen entstand 2005 aus der Zusammenlegung der Polizeidirektion Bauzen und Görlitz die Polizeidirektion Oberlausitz – Niederschlesien. Diese wurde zum 1. Januar 2013 in Polizeidirektion Görlitz umbenannt. Damit verschwand die Bezeichnung aus der offiziellen Verwaltungsstruktur der Bundesrepublik völlig.

Aber der neu geschaffene Landkreis bekam den Namen „Görlitz“ und wird nun als Ostsachsen kommuniziert, da eine historische und kulturelle Prägung bewusst nicht gewünscht wird. Im Freistaat Bayern spricht man übrigens bei den drei Regierungsbezirken Frankens ja auch nicht von Nordbayern, sondern von Unter- Mittel- und Oberfranken.

Die Entscheidungsträger und Verantwortlichen in Sachsen aber scheinen eine ganz eigene Auffassung von „Geschichtsverständnis“ zu besitzen, nämlich die des Ignorierens, Umdeutens und schließlich des Vergessens. Dieser ungeheuerliche Vorgang steht außerdem in vollem Widerspruch zur sächsischen Verfassung, die im Paragraphen 2 und 5 dem Gebiet Schlesiens und das der Sorben eine hervorgehobene Stellung einräumt.

Immerhin ist kürzlich das alte Kfz-Kennzeichen NOL (Niederschlesische Oberlausitz) wieder neu eingeführt worden, was identitätsstiftend ist und nach außen ein sichtbares Zeichen des Bekenntnisses zur Heimat und Region liefert.

Trotz der traurigen Situation im administrativen Bereich gibt es Institutionen, die bis heute an Identität und Traditionen festhalten und dies in ihrem Namen deutlich machen:

-Niederschlesisch-Sächsische Akademie für Landwirtschaft und Umweltschutz

-Zweckverband Nahverkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien

-Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Niederschlesische Werkstätten Weißwasser

-Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund

-Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

-Oberlausitz Niederschlesischer Kurier

-CVJM – Schlesische Oberlausitz  etc. pp.

 

Die föderalen Drei

Republik Österreich, Bundesrepublik Deutschland, und die Schweizerische Eidgenossenschaft

Im Unterschied zum Königreich Polen war die Staatlichkeit im Heiligen Römischen Reich über Jahrhunderte seit dem Ende des Hochmittelalter von einer Vielzahl von kleinen Königreichen und Fürstentümern gekennzeichnet. Aus den Bundesstaaten wie Bayern, Hessen, Baden, Thüringen, Württemberg usw. wurden die Bundesländer. Diese regionale Vielfalt findet sich auch heute in der Form des Föderalismus wieder. Im demokratischen Staat wird das Verhältnis zwischen Bund und den Ländern bzw. Kantonen z.B. bezüglich der Finanzen, Steuern, Bildung durch die Verfassung geregelt. Dabei sollen gemäß des Subsidiaritätsprinzips die staatlichen Aufgaben soweit wie möglich von den unteren Gebietskörperschaften bzw. autonomen Gemeinschaften, von unten  nach  oben, wahrgenommen werden.

Der Status österreichischer Minderheiten hat seine tiefe historische Wurzel, denn in der Donaumonarchie Österreich-Ungarn mit seinen Kronländern, wozu auch einst Schlesien gehörte, musste man von jeher mit einer großen Völkervielfalt umgehen. Einzelnen Volksgruppen werden deshalb heute in ethnischer und sprachlicher Hinsicht als eigenständige Kulturen betrachtet. Als autochthone Volksgruppe gelten die Burgenlandkroaten, Kärntner – Slowenen, Burgenlandungaren, Tschechen, Slowaken und seit 1993 die Burgenland – Roma. Zusätzlich genießt die kroatische und slowenische Minderheit des Burgenlandes, der Steiermark und Kärntens den direkten Schutz durch den Staatsvertrag.

Daran könnten sich die Bundesregierungen in Deutschland ein gutes Beispiel nehmen und die oberschlesisch-wendische Kultur und Sprache als eigenständig begreifen und diese im Grundgesetze und besonders im deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit als schützenswert dokumentieren. Dass dies bisher noch nicht geschah ist umso unverständlicher, als dass die andere westslawische Gruppe der Sorben, mit nur ca. 60 000 Menschen seit langem als anerkannte Kultur etabliert ist, während dies den rund eine Million Menschen oberschlesischer Herkunft bisher versagt blieb.

Ein Grund dafür wird sicherlich sein, dass sie sich in Deutschland stark verteilt haben, wenn es auch gewisse Konzentrationen unter anderem in Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt und sie nicht wie die Sorben in einem geschlossenen Siedlungsgebiet beheimatet sind. Ihr Herkommen aus dem polnischen Staat hat verhindert sie als eigenständige Kultur wahrzunehmen.

Zudem werden bedauerlicherweise im Bewusstsein der deutschen Mehrheitsbevölkerung die Oberschlesier durch die slawisch gefärbte Sprache für Polen gehalten, auch wenn mindestens 25 % der oberschlesischen Sprache (Gwara) deutschen Ursprungs ist. Für die Bundesregierungen hieß es, deutschnationaler heimatvertriebener Schlesier, meist aus Niederschlesien – Deutscher, schlesisch stämmiger und spät ausgesiedelter Oberschlesier – Pole. Aus dieser politisch gefärbten Sichtweise hat die originäre Kultur der Oberschlesier keinen Platz und wird dem nationalstaatlichen Denken geopfert. Die politisch Verantwortlichen, egal welcher Partei, scheinen bis heute nicht gewillt zu sein genügend zu differenzieren und so kommt es zu den mehr als dürftigen Studien auch des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa), das dem Auswärtigen Amt untersteht.  Das Statistische Bundesamt sieht es nicht anders. Die Zahl der Personen mit ausschließlich polnischer Staatsangehörigkeit liegt bei etwa 500 000 Menschen. Die staatliche statistische Erhebung geht von 1,5 Mio. Polen aus, die Spätaussiedler mit zwei Pässen eingeschlossen. Sie sind nach den ca. 5 Millionen türkisch stämmigen Personen, davon etwa 3,5 Millionen mit ausschließlich türkischen Pass und den sogenannten Russlanddeutschen etwa 2,5 Millionen mit ausschließlich deutschen Pass, die dritt grösste Gruppe der „Migranten“ und die grösste der Doppelstaatler.

Dank politischer Korrektheit und vorauseilendem Gehorsam werden die oberschlesischen Spätaussiedler in der Bundesrepublik zur Polonia gezählt, denn die Bundesregierungen Deutschlands wollten die Volksrepublik Polen nicht brüskieren, die seit Anfang der 1980er Jahre ca. 800.000  Oberschlesiern u.a. durch Austeilen von Pässen die Schlesier zu polnischen Staatsbürgern machte und so Stück für Stück zu assimilieren trachtete.

Die Republik Polen erhebt auch heute noch regelmäßig Anspruch auf diese Menschen. Bei Wahlen oder wenn es um das Etablieren einer „polnische Minderheit“ in der BRD geht, werden sie für national polnische Interessen vereinnahmt.

Dazu muss gesagt werden, dass im faktischen Gegensatz dazu die Oberschlesier in der Vergangenheit nicht so ohne weiteres in die Bundesrepublik Deutschland hätten kommen dürften, wenn sie wirklich in Deutschland rechtlich als Polen gegolten hätten. Weil sie aber historisch gesehen, Angehörige des Deutschen Reiches und des jetzigen Nachfolgestaates, der Bundesrepublik Deutschland sind, war die Umsiedlung ja gerade möglich. Genau aus diesem Grund sind sie auch keine Migranten, die sich integrieren müssten, sondern sie wurden durch die Auswanderung zu deutschen Staatsbürgern schlesischer Abstammung. Von Seiten des deutschen Staates wäre es eine Geste des Angekommen-Seins gewesen, wenn man ihnen ähnlich entgegen gekommen wäre, wie der Freistaat Bayern den Sudetendeutschen nach dem Krieg, die den Franken, Schwaben und Altbayern als Volksgruppe gleichgestellt wurden.

Die Menschen im östlichen Grenzgebiet Preußens und des Deutschen Reiches waren zum weiteren Osten jahrhundertelang natürliche Brückenbauer. Erst nach dem Verbrechen des zweiten Weltkriegs, war die Oder-Neiße Grenzziehung als endgültige Grenze und Flucht und Vertreibung der Bevölkerung aus ihrer angestammten Heimat zur Folge hatte, ist diese Brückenfunktion weggebrochen. Seit dem EU-Beitritt Polens und Tschechiens 2004 werden die beiden Länder zunehmend positiver von der Bevölkerung der heutigen östlichen Bundesländern wahrgenommen, wobei sich der Freistaat Thüringen, Freistaat Sachsen und Sachsen-Anhalt als Mitteldeutschland sehen, und die Staaten Mitteleuropas Deutschland, Polen und Tschechien konnten sich endlich annähern.

Durch die westslawisch-wendische Sprache und Mentalität kommt den Sorben und vor allen den Oberschlesiern beidseits der Grenze, diese Sonderfunktion des Brückenbauers noch immer zu. In mehrere Ausreisewellen kamen seit 1953 weit mehr als eine Million der schlesisch stämmigen Spätaussiedler in die Bundesrepublik. Der vermeintlich polnische Dialekt ist eine dem tschechisch-mährischen verwandt, westslawische Sprache, die sich über Jahrhunderte unabhängig von der polnischen Sprache entwickelt hat. Es gehört zu den Eigentümlichkeiten der Geschichte, dass aufgrund der ständig falschen Annahme, schlesisch sei nur ein polnischer Dialekt, die Oberschlesier in ihrer Heimat und im sozialistischen Polen verbleiben durften. Die Verwendung der deutsche Sprache war in dieser Zeit gänzlich verboten und stand unter Strafe. Die Politik der Polonisierung und Assimilierung duldete keine kulturelle Freiheit. In den nächsten Jahren soll die oberschlesische Sprache (Gwara), ähnlich wie schon bei den Kaschuben seit 2005, kodifiziert und als Regionalsprache rechtlich anerkannt werden.

Heute leben in den beiden oberschlesischen Bezirken Oppeln und Kattowitz 1,2 – 1,5 Millionen (offizielle Angabe) ethnische Schlesier und stellen gewissermaßen den slawischen Stamm Schlesiens dar. Es ist regelrecht eine historische Tragik dieses Brückenvolkes wie den Oberschlesier, dass sie von der deutschen, wie auch der polnischen Mehrheitsbevölkerung, wenn auch aus entgegengesetzten Gründen mental oft missverstanden werden. In Deutschland gelten sie, wie gesagt als Polen, und den Polen missfällt an den Oberschlesiern ihre starke innere Verbundenheit, die sie zu Deutschland empfinden. Defacto haben die Oberschlesier eben zwei Muttersprachen, nämlich deutsch und schlesisch (po naszemu) „Wasserpolnisch“, was sie prädestiniert ideale Vermittler zu sein, da sie in beiden Kulturen existenziell zu Hause sind.

Für die Zukunft ist zu hoffen, dass gerade die Schlesier um Oppeln, die sich als deutsche Minderheit verstehen, die große Chance erkennen, die von einer größeren Autonomie ausgehen würde. Zum Beispiel kann diese genutzt werden für einen viel größere Handlungsspielraum und eine größere Akzeptanz deutschsprachigen Schulunterrichts.

Die zukünftige „Autonome Region Oberschlesien“ könnte jedem Schlesier, deutsch gesinnt oder schlesisch national und den dort lebenden Polen Heimat bieten. Wenn man ihnen ihr Wesen und ihre Eigentümlichkeiten im Sinne einer kulturellen Bereicherung ließe und ein autonomes (selbstverwaltetes) und doch erst dadurch ein gut integriertes Oberschlesien innerhalb Polens erreicht würde. Dies wäre voll vereinbar mit dem jetzigen aufgeklärten Europa der Regionen.

Zwischen Deutschland und Polen sollte ein wirklich gutes Verhältnis bestehen, ähnlich wie Deutschland und Frankreich ihre ehemalige Erbfeindschaft seit 1963 hinter sich gelassen haben. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag vom 17.06.1991 war ein erster, aber eher nur symbolischer  Schritt. Nach über 20 Jahren ist die Umsetzung bis heute immer noch sehr dürftig ausgefallen. Abseits von Festakten und Phototerminen wäre es notwendiger eine gemeinsame deutsch-polnische Geschichtsschreibung, mit Oberschlesien im Fokus, in der mit Missverständnissen, Einseitigkeiten, Mythen und Verklärungen aufgeräumt wird.

In der Schweiz als einziger Rechtsgemeinschaft verschiedener Ethnien in Europa, leben Menschen italienischer, französischer, deutscher (Schwitzerdütsch) und rätoromanischer Sprache und Herkunft. Selbst die Fahrenden als Bevölkerungsgruppe mit schweizerischer Staatsangehörigkeit und einer wirtschaftlich und kulturell auf Nichtsesshaftigkeit ausgerichteten Lebensweise gelten als geschützte nationale Minderheit. Gemeint sind die schweizerischen Manouches (Sinti) und die Jenischen.

Die Kantone sind die ursprünglichen Staaten. Im Jahre 1848 haben sich diese zum Schweizer Bund zusammengeschlossen und traten einige wenige Kompetenzen an den Bund ab. Heute besteht die Schweiz aus 26 Kantonen, die oftmals als Stände bezeichnet werden. Die Kantone, genauso wie die deutschen Länder sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist. In der Schweiz gehören Föderalismus und Subsidiarität zu den Grundprinzipien des Bundesstaates seit seiner Gründung. Das Erfolgsgeheimnis des schweizerischen Systems ist die Kombination von direkter Demokratie und Dezentralisierung. Die direkte Demokratie sorgt dafür, dass die Politiker das tun, was die Mehrheit der Bürger will. Da in der Schweiz von vorn herein Staat und Nation getrennt sind, brauch es quasi keinen „Minderheitenschutz“. Die Dezentralisierung verhindert die Tyrannei einer zentralen Staatsregierung mittels eines anonymen Machtapparats.

 

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