Gehören Oberschlesier zu Deutschland?

Fast sechs Monate nach der Bundestagswahl 2017 wurde nach zähen Ringen am 14.März 2018 eine neue Bundesregierung vereidigt. „Jamaika“ stand auf dem Prüfstand, für dieses Experiment fehlte jedoch eine Einigung. Wiederholt kam unter Kanzlerin Angela Merkel eine Große Koalition zustande, diesmal allerdings eine kleine GroKo. Die Methode Merkel: „Weiter so“ wurde von den Bürgern abgestraft und die drei, neuen und alten Regierungspartner SPD, CDU und CSU verloren massiv an Zustimmung – sie wurden schlicht abgewählt. Horst Seehofer heißt der neue Bundesminister für Inneres, seine Zuständigkeit umfasst erstmals auch „Heimat“. Weitere Aufgabenfelder sind u.a. Zuwanderung, Integration, (insbesondere Ausländer, Flüchtlinge, Asylsuchende, Vertriebene und Spätaussiedler) nationale Minderheiten, Statistik, politische Bildung und Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Kaum im Amt befeuert Seehofer, rund ein halbes Jahr von der Landtagswahl in Bayern (14.Oktober 2018) eine alte Debatte neu, „Gehört der Islam zu Deutschland?“.

„Der Islam gehört nicht zu Deutschland – die bei uns lebenden Muslime gehören aber selbstverständlich zu Deutschland“, so seine Meinung. Ein Schelm, wer Böses dabei denket. Am selben Tag, am 16.03.2018 stößt der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder ins gleiche Horn „Der Islam gehört kulturgeschichtlich nicht zu Deutschland“. Für etwa ein halbes Jahr bekommt Bayern Schützenhilfe durch einen Neben-Ministerpräsidenten aus Berlin, Horst Seehofer. Als Parteivorsitzender der CSU gibt Seehofer weiterhin die Richtung vor. In Umfragen hat die Partei schon seit längeren keine absolute Mehrheit mehr. Schließlich und endlich soll die rechtskonservative Flanke ausschließlich von der CSU geschlossen und bedient werden.

Unabhängig der konfessionellen Frage herrscht schließlich in der Bundesrepublik Glaubens- und Religionsfreiheit. Wenn die gut integrierten Zuwanderer muslimische Glaubens wie z.B. die Gastarbeiter aus der Türkei, über Generation zu Deutschland gehören. Gehören die (Spät-)Aussiedler aus Polen wie z.B. die Oberschlesier zu Deutschland? Wohl ja, sollte man glauben

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz seit dem 1.Januar 2000

Wenn wir uns die Entwicklung seit der Jahrtausendwende, mit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts anschauen, so gehören sehr wohl sehr viele Zuwanderer zu Deutschland. Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen Regierung reformierte und definierte die Zugehörigkeit zum deutschen Staat neu. Seitdem können Menschen, die hier geboren wurden, relativ einfach deutsche Staatsbürger werden, auch wenn ihre Eltern keine Deutschen waren. Modern, politisch korrekt und gemäß der rot/grünen Politik verfestigt sich der multikulti Begriff, der „Menschen mit Migrationshintergrund“. Sie sind die „Neuen Deutschen!“. Ein erkennbares Beispiel guter Integration sind deutsche Politiker mit Migrationshintergrund z.B. aus der Türkei. Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 war ein anderer Ausdruck des neuen, selbstbewussten und weltoffenen Deutschland, die Welt lernte die „Weltmeister der Herzen“ kennen. Man könnte sagen, die Zeit war reif dafür. In den Jahrzehnten als Gast- bzw. Vertragsarbeiter aus der Türkei oder Vietnam in beide Teile Deutschlands kamen, fand keine oder nur eine unzureichende Integration statt. Teilweise waren die Zuwanderer sich selbst überlassen, was zu einer Ghettoisierung und Parallelgesellschaft führte. Als Erkenntnis daraus wurde 2006 die erste Deutsche Islamkonferenz ins Leben gerufen. Eine logische Schlussforderung, schließlich kommt der größte Migrantenanteil aus muslimischen Ländern, wie etwa der Türkei. Eine der Unterstellungen wiederholt sich und betrifft die vermeintliche Illoyalität zur Bundesrepublik. Bezüglich den Türken mag das sogar zutreffen, nicht erst seit Recep Tayyip Erdoğan Staatspräsident der Türkei geworden ist betreibt er Wahlkampf in Deutschland. Bei dem Deutschland-Besuch 2008 macht Erdoğan seine Haltung klar, er befürwortet Integration und lehnt „Assimilation“ ab, spricht sogar von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Durch Genehmigung von Arbeitsvisa für Imame unterstütz die Bundesregierung sogar den Kurs der Türkei. Ist das naiv oder verantwortungslos? Jedenfalls, die Einflussnahme seitens der Türkei durch den DİTİB-Verband (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.) auf rund 3,5 Millionen Türkisch- und Kurdenstämmige, von denen etwa 1,5 Millionen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist wiederholt Thema. Das türkische Wählerpotenzial in Deutschland ist enorm und unverzichtbar für Erdoğan. Bei der vorgezogenen Parlaments- und Präsidentschaftswahl der Türkei am 24.Juni 2018, stimmten mehr als zwei drittel der Wahlberechtigten in Deutschland für den neuen und alten Präsidenten. Es war auch eine Abstimmung für ein Präsidialsystem mit einer absoluten Machtfülle. Durch eine neue Verfassung regiert Erdoğan im Alleingang, durch Dekrete, der Ausnahmezustand wurde zum Normalzustand, die Gewaltenteilung wurde aufgehoben und auch der Posten des Ministerpräsidenten ist weggefallen. Der Staatspräsident der meisten Deutsch-Türken ist Erdoğan, nicht Steinmeier!

Was zu diesem modernen Staatsangehörigkeitsgesetz noch fehlt ist ein ebenso modernes Zuwanderungsgesetz – bis heute. Typische Einwanderungsländer wie USA, Kanada, Australien haben es schon längst vorgemacht, wie es funktioniert. Die deutsche Politik, allen voran die Regierungsparteien kommt aber zu keiner Entscheidung.

Staatsangehörigkeit der Oberschlesier seit 1913

Zu den „Neuen Deutschen“ wirken die Oberschlesier wie aus der Zeit gefallen. Für sie regelte die Staatszugehörigkeit das Reichs- und Staatangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913. Zuvor waren sie preußische Staatsbürger. Wenn man so will ist das ihr Alleinstellungsmerkmal, sie waren Reichsbürger. Die preußische, anschließend die deutsche Staatsangehörigkeit galt ebenso für Masuren, Kaschuben und auch für Polen (in der Provinz Posen). Einen polnischen Staat gab es zu dieser Zeit nicht.

Überspringen wir die beiden Weltkriege und landen in der Bundesrepublik der Wirtschaftswunderjahre. Etwa 12 bis 14 Mio. Heimatvertriebene die bis 1949 aus ihren angestammten Regionen wie Ostpreußen, Pommern, Schlesien und dem Sudetenland fliehen mussten fanden in beiden Teile Deutschlands eine neue Heimat. Sie gelten eindeutig als Deutsche. Die etwa 6 Mio. Aussiedler und Spätaussiedler z.B. aus der früheren Tschechoslowakei, Polen, Rumänien der früheren Sowjetunion gelten hingegen als Zuwanderer oder sind Rückwanderer, pauschal sind sie „Menschen mit Migrationshintergrund“. Ihre Zuwanderung begründen sie, mit der deutschen Abstammung oder aber, die früher oder später, im Laufe der Geschichte erworbene deutsche Volkszugehörig. Die erste große Ausreisewelle aus Polen bescherte ab 1956 der noch jungen Bundesrepublik rund 500.000 Aussiedler, darunter verbliebene deutsche Minderheit, Schlesier, Kaschuben, Masuren, polnische Juden. In den Jahren 1976 bis 1992 verließen noch mal etwa 1,1 Millionen Oberschlesier und polnische politische Flüchtlinge (Asylanten) „Freiheitskämpfer“ der Solidarność , über die kommunistische Zeit hinaus, Polen. Höhepunkt war das Jahr 1989 mit 250.000 (Spät-)Aussiedlern. Ganz unbürokratisch haben die Oberschlesier das Staatsangehörigkeits-Feststellungsverfahrens durchlaufen, die Frage einer Integration stellte sich erst gar nicht.
Trotz dieser Eindeutigkeit unterscheidet sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie auch das Bundesamt für Statistik zwischen Heimatvertriebenen und (Spät-)Aussiedler. Sind sie damit Bürger zweiter Klasse?

Wendejahre 1989 bis 1991

Nach zwei Weltkriegen und Jahrzehnte des Kommunismus konnte eine Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen beginnen. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl uns sein polnischer Kollege, Ministerpräsident Tadeusz Mazowiecki feierten 1989 mit den damaligen Erzbischof Alfons Nossol im niederschlesischen Kreisau (Krzyżowa) eine Versöhnungsmesse. Im deutsch-polnischen Verhältnis hatte ein neues Kapitel begonnen. Spannungen und Missverständnisse konnten abgebaut werden.

Durch den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit“ von 1991 wird dem historisch schwierigen Verhältnis eine Zeitenwende eingeläutet. Das Deutsch-Polnische Jugendwerk untermauert seit 1993 die Freundschaft. Auszüge des Nachbarschaftsvertrages sind:

ARTIKEL 20
(1) Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen, das heißt Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder die sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, sowie Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln; frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden. Sie haben das Recht, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne jegliche Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz voll und wirksam auszuüben. (Kurzfassung)

ARTIKEL 21
(1) Die Vertragsparteien werden die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität der in Artikel 20 Absatz 1 genannten Gruppen auf ihrem Hoheitsgebiet schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität schaffen. Sie erkennen die besondere Bedeutung einer verstärkten konstruktiven Zusammenarbeit in diesem Bereich an. Diese soll das friedliche Zusammenleben und die gute Nachbarschaft des deutschen und des polnischen Volkes verstärken und zur Verständigung und Versöhnung zwischen ihnen beitragen. (Kurzfassung)

Die „neue Polonia“, die Auslandsvertretung Polens und nationale Kreise in Polen deutet in Artikel 20 und 21 eine „polnische Minderheit“ in Deutschland. Eine polnische Minderheit in Deutschland nach den Wendejahren 1989 bis 1991? Als nationale Minderheit waren Polen bis 1939 tatsächlich anerkannt. Die sogenannten „Ruhrpolen“ waren in dieser Zeit ein fester Bestandteil und von besonderer Symbolik der „alten Polonia“. Zu ihr gehörten Sparkassen, Chöre, Sportvereine, Stichwort: Schalke 04, Schimanski oder Kaczmarek.

Trotz Europäischen Union existieren die Nationalstaaten, die Oberschlesier mit den Auslandpolen, ähnlich den Auslandsitalienern, den Auslandsrussen oder den Auslandstürken gleichzusetzen grenzt an Geschichtsfälschung. Für Auslandspolen einen Minderheitenstatus zu fordern ist schier absurd. Das Deutsche Polen-Institut in Darmstadt muss es wissen und schreibt von rund 1 Million „polnischsprachigen” Oberschlesier in Deutschland. Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) in Stuttgart, weiß es hingegen besser und schreibt in der Studie von 2009 „Zwischen zwei Welten – Kulturelle Strukturen der polnischsprachigen Bevölkerung in Deutschland“ von Sebastian Nagel, von 1 Million Polen. Die staatliche Pauschalisierung ist typisch keine differenzierte Haltung einzunehmen, mit einer nationalen Note. Die „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder sich zur polnischen Sprache, Kultur und Tradition bekennen” sind meist Doppelstaatler, schlesisch-slawischer Abstammung, Sprache und Identität. Unser Vorschlag: Schlesisch-slawische Minderheit in Deutschland, es sind Mittler und Brückenbauer.

Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wie auch dem Bundesamt für Statistik sollen Anfang 2018 etwa 2,5 Millionen Polen in der Bundesrepublik leben. Diese hohe Zahl kann sich nur erklären lassen durch den 2004, Beitritt Polens zur Europäischen Union, der 2011 Arbeitnehmerfreizügigkeit und damit verbundenen Niederlassungsfreiheit u.a. für Selbständige. Bis 2004, als Polen der EU beitrat, lebten etwa 300.000 Polen in der Bundesrepublik. Sie besitzen ausschließlich die polnischer Staatsangehörigkeit. Ihr Erscheinungsbild in Deutschland erklärt sich durch ihre politische Aktivitäten Anfang der 1980er Jahre in der kommunistischen Volksrepublik Polen. Der Kriegszustand wurde ausgerufen, die Gewerkschaft Solidarność verboten, sodass sie Polen schließlich verlassen mussten – in eine Richtung, ohne Wiederkehr. Sie sind eher unauffällig und gelten als „unsichtbar”. Ähnlich wie die schlesisch-slawischen Oberschlesier. Der deutsche Durchschnittsbürger unterscheidet kaum, in den „alten” Bundesländern noch
weniger als in den sogenanten „neuen” Ländern.

Wie sieht Verständigung und Dialog aus?

Gerade im gegenwärtigen deutsch-polnischen Verhältnis ist Dialog notwendig. Die rechts-nationalkonservative PiS-Regierung fühlt sich von Deutschland und der Europäischen Union bevormundet und sogar bedroht. Deutschland hingegen sieht durch die seit November 2015 regierende PiS-Partei „europäische Werte” und Rechtsstaatlichkeit in Gefahr. Die einstige Beweisterung der Polen für Europa ist dahin. Für Verständigung und Dialog, aber auch, dass die „schlesisch-slawischen” Oberschlesier in Deutschland, sich Gehör verschaffen und gesehen werden könnten die Schlesier in Polen sorgen. Sie haben ein regionales Verständnis, nach wie vor sind sie pro-europäisch und sind deutschfreundlich.

Die Volkszählung in Polen 2002 verzeichnet mehr als 173.200 Personen, sich als „Schlesier“ zu bezeichnen. Seit diesem Zeitpunkt ist das Selbstverständnis und die regionale Identität auch schlesisch definiert und nicht mehr ausschließlich deutsch oder polnisch. Die Volkszählung 2011 brachte den endgültigen Beweis: 847.000 polnische Staatsbürger entschieden sich der offiziell nicht existenten „schlesischen Nation“ angehören zu wollen. In dieser hohen Zustimmung findet sich auch eine doppelte Identität als Deutsche und Polen. Im Dez. 2011 wurde die „Vereinigung von Menschen schlesischer Nationalität“, Stowarzyszenie Osób Narodowości Śląskiej (SONŚ), im Register der Stadt Oppeln eingetragen. Der Umgang mit den Schlesiern blieb schwierig, die Existenz der Nationalität wird in Frage gestellt und juristischer angefochten. Der nächste Schritt der schlesischen Gemeinschaft war der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die „Vereinigung von Menschen schlesischer Nationalität“ ist weiterhin im Register der Stadt Oppeln eingetragen, Stand 31.Mai 2018.

Ein weiterer Ausdruck für die schlesische Nation: mehr als 140.000 Unterschriften wurde am 18. Juli 2014 im polnischen Parlament, den Sejm, 100.000 waren erforderlich, übergeben. Am 9.Oktober 2014 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten sowie Regionalsprachen statt. Am 19.Oktober 2016. kam die endgültige Ablehnung. Die Begründung verwundert kaum, z.B. Schlesier sind Polen oder Separatismus Unterstellung.

Seit der Bezirks- und Kommunalwahl im Nov.2010 regiert, mit einer Unterbrechung die Schlesische Autonomiebewegung im Kattowitzer Sejmik (Regierung im Bezirk Schlesien) in Koalition mit anderen Parteien. Während des Wahlkampfs wurde die deutschen Minderheit in einer Allianz mit einbezogen. Auf lokaler Ebene ist eine solche Zusammenarbeit gang und gebe.

Die schlesisch-slawische Sprache als Regionalsprache, noch nicht anerkannt, erlebt unterdessen ein Revival, auch unter den Mitgliedern der deutschen Minderheit und Jungen Anhängern der Schlesischen Autonomiebewegung. Die Kaschuben hingegen habe ihre Regionalsprache bereits seit 2005 anerkannt bekommen. Das Deutsche-Polen Institut in Darmstadt bestätigte die polnische Statistik und Charakteristik, die Oberschlesier sind neben den Kaschuben und Polen eine Nation. In der Schlussfolgerung auch die Oberschlesier in Deutschland. Zumindest eine ethnische Minderheit.

Diesen spanenden Thema nahm sich die „Kopernikus-Expertengruppe” innerhalb des Deutsche Polen-Instituts bereits 2001 an. Folgendes Zitat ist dabei erwähnenswert:
„Im wesentlichen besteht die Gruppe der 1,5 Mio. Polnischsprachigen aus den über 1 Mio. Personen, die in den 70er und 80er Jahren als Spätaussiedler zugewandert sind, also aus Personen, die sich unabhängig von einem komplizierten Zugehörigkeitsgefühl als Deutsche erklärt haben. Einen sehr wichtigen Teil dieser Gruppe bilden die Oberschlesier. Das sind zwar in ihrer großen Mehrheit nach ihrem Selbstverständnis keine Polen, aber mit Sicherheit Menschen, die mit der polnischen Sprache und Kultur verbunden sind, teilweise sogar Nachkommen der einstigen polnischen Minderheit im Deutschen Reich, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Folge polnischer Politik der Zwangsassimilierung zur deutschen Minderheit mutierten.“

http://www.deutsches-polen-institut.de/politik/kopernikus-gruppe/arbeitspapier-iii/

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