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Konzeption und Wandel – Errichtung der Provinz Oberschlesien

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2.3. Errichtung der Provinz Oberschlesien

Durch den im Juli 1919 abgeschlossenen Versailler Vertrag, der eine Abstimmung über die Zukunft Oberschlesiens vorsah, war die Gefahr einer direkten Abtrennung Oberschlesiens von Deutschland nicht mehr gegeben.

Das Zentrum war sich dessen bewußt, daß man den Oberschlesiern eine größere Selbstverwaltung zugestehen mußte, um die dort lebenden Menschen zu überzeugen, in der kommenden Abstimmung für Deutschland zu stimmen. Dieser propagandistische Zweck war aber nicht der einzige Grund für die Forderungen nach einer bundesstaatlichen Autonomie. Die Mehrheit der Zentrumspolitiker spürte eine Abneigung gegenüber Berlin. Dies wurde sehr gut von Rudolf Vogel zusammengefaßt, als er die Person von Ewald Latacz charakterisierte:

(…) dieser Typus stellte heute die politischen Führer der Provinz Oberschlesien. Bildung und Kultur, Ordnungssinn und Disziplin verbinden ihn unlösbar mit dem deutschen Volke und der deutschen Kulturgemeinde. Aber ein starker Haß, im besten Falle ein tiefes Mißtrauen gegen die Regierungszentrale Berlin wurzeln zutiefst. Zurücksetzung in der Beamtenlaufbahn, religiöse Schwierigkeiten, das Gefühl sozialer Deklassierung und Benachteiligung gegenüber anderen Landesteilen, denen man sich durchaus ebenbürtig fühlt, mögen die Ursachen sein.43

Nach der Meinung der führenden Zentrumspolitiker sollte Oberschlesien direkt nach der Abstimmung, wenn es zu Deutschland gehören würde, ohne daß weitere Gesetze der Reichsregierung erforderlich werden, zu einem Bundesstaat umgestaltet werden. Man stellte nur eine Bedingung: In dem bei Deutschland gebliebenen Teil Oberschlesiens mußten mindestens 1,2 Millionen Einwohner bleiben.44 Das war ein sehr kluger propagandistischer Schritt, weil er den Oberschlesiern suggerierte, daß je mehr Personen für Deutschland stimmen werden, desto sicherer sei die Gewährung der Autonomie. Die Regierung wollte jedoch auf diese Forderungen nicht eingehen.

Den autonomen Forderungen der Zentrumspartei kam aber die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 entgegen. Der 18. Artikel dieser Verfassung45, an dessen Gestaltung sich der Führer der oberschlesischen Zentrumspartei Karl Ulitzka entschieden beteiligte, machte den Oberschlesiern Hoffnung auf die Bildung eines Bundesstaates innerhalb des Reiches. Laut dieses Gesetzes konnte man u.a. einen Bundesstaat gründen, wenn es dem Wunsch der Bevölkerung entsprach und wenn ein solches Gebiet das wirtschaftliche Potenzial besaß, um sich frei entwickeln zu können. Es wurden genaue administrative Schritte festgelegt, die zur Gründung eines neuen Bundesstaates innerhalb des Deutschen Reiches führten.

Das genügte der Zentrumspartei, um sich von dem separatistischen Gedanken abzuwenden. An der erneuten Parteikonferenz am 10. September 1919 in Kandrzin gab die Partei dies offiziell bekannt, obwohl nicht alle Zentrums-mitglieder damit einverstanden waren. Ein ungeteiltes Oberschlesien als ein autonomer Bundesstaat des deutschen Reiches wurde zum Ziel der Partei erklärt. Nach der Meinung mancher Historiker war einer der Gründe für die Abkehrung vom Separatismus der Mitte August 1919 ausgebrochene 1. Schlesische Aufstand. Das hat die Zentrumspartei konsolidiert, um sich gemeinsam für die Zugehörigkeit Oberschlesiens zu Deutschland zu engagieren.46

Am 14. Oktober 1919 kam es im preußischen Landtag zu einer Diskussion über die administrative Erhebung des Regierungsbezirks Oppeln zur Provinz Oberschlesien. Dieses Projekt wurde drei Monate früher von dem oberschlesischen Abgeordneten der Zentrumspartei Eduard Beyer vorbereitet. An der Debatte nahmen Mitglieder aller Parteien des preußischen Landtages teil. Nur die Zentrumspartei war einstimmig für diese Konzeption. Die anderen Parteien hatten bei diesem Projekt zwar Bedenken, sprachen sich aber dennoch dafür aus. Nur dei Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) stimmte dagegen. Die Provinz Schlesien wurde in zwei gleichgestellte Provinzen geteilt: Oberschlesien und Niederschlesien (gebildet aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz).47

Dieses Gesetz48 stärkte vor allem die Position des Zentrums. Als die stärkste Partei werde sie die meisten Stellen in dem Beirat des oberschlesischen Oberpräsidenten besetzen. Man sah auch die Bildung eines eigenen Landtages vor. Dieses Gesetz kann man als Anfang der provinziellen Selbstverwaltung Oberschlesiens ansehen. In diesem Projekt wurde jedoch nichts über die Zulassung anderer Amtssprachen ausgesagt.

2.3.1. Erweiterung der Provinzselbstverwaltung

Am 26. Mai 1920 gab die Zentrumspartei bekannt, daß sie weiterhin die bundesstaatliche Autonomie Oberschlesiens verfolgen werde.

Auch die polnische Seite erkannte, daß das Versprechen einer Autonomie für Oberschlesien positiven Anklang bei der Bevölkerung fand. Deshalb wurde am 15. Juli 1920 vom polnischen Sejm das Organische Statut der Woiwodschaft Schlesien (Statut Organiczny Województwa Śląskiego) verabschiedet. Józef Buzek, der zusammen mit Wojciech Korfanty dieses Statut vorbereitete, gab für dieses Gesetz drei Gründe an: propagandistische Zwecke, die besondere rechtlich politische und ökonomische Lage Oberschlesiens und das Streben der Oberschlesier nach Selbstverwaltung.49

Auf die Antwort der deutschen Seite mußte man nicht lange warten. Die Zentumspartei bereitete ein Gesetz für Oberschlesien vor.50 Dieser Entwurf einer aus vier Kapiteln bestehenden oberschlesischen Verfassung garantierte der Provinz eine weitgehende Selbstverwaltung. Oberschlesien sollte zu einem Bundesstaat umgestaltet werden, der selber die Amtssprache wählen und Gesetze, die das Schulwesen und die Kirche betreffen, verabschieden könne. Man gewährleistete Schutz für jede Minderheit, die diese Region bewohnte. Außerdem wurde ein Wahlmodus für die konstituierende Versammlung festgelegt. Das letzte Kapitel war für die polnischsprechenden Oberschlesier sehr wichtig. In diesem Bundesstaat sollten zwei Amtssprachen gelten. Ab dem dritten Schuljahr sollte außer der Muttersprache jeweils die zweite Amtssprache gelehrt werden. Alle Reichsgesetze sollten in der deutschen und polnischen Sprache veröffentlicht werden.

Die Regierung wollte aber so weitgehende Forderungen nicht akzeptieren. Vor allem die SPD war dagegen, weil sie darin den ersten Schritt zur Auflösung von Preußen sah. Man einigte sich auf einen Kompromiß, der am 27. November 1920 von dem Reichstag als der 2. und 3. Abschnitt des 167. Artikel der Weimarer Reichsverfassung51 verabschiedet wurde. In Oberschlesien sollte zwei Monate nach der Übernahme des Abstimmungsgebietes durch deutsche Behörden ein Referendum stattfinden, das über die Zukunft Oberschlesiens entscheiden sollte: Nach dem Wunsch der Bevölkerung wird aus Oberschlesien entweder ein Bundesstaat gebildet oder es wird weiterhin eine preußische Provinz bleiben. Spräche sich die Mehrheit der Oberschlesier für die Bildung eines Bundesstaates aus, müsse man innerhalb von drei Monaten eine Landesversammlung wählen, die dann eine Verfassung vorbereiten und verabschieden werde. Man traf auch Bestimmungen die oberschlesischen Staatsangehörigkeit betreffend.

Dieses Gesetz garantierte dem oberschlesischen Volk, über die Zukunft seiner Heimat selber bestimmen zu können.


Abb. 2: Das Wappen der Provinz Oberschlesien

Die Zentrumspartei setzte sich danach zusammen mit anderen deutschen Parteien für die weitere Zugehörigkeit Oberschlesiens zu Deutschland ein.

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